PrefaTherm®

Vorgefertigte thermoplastische Bodenmarkierungen, Fertigmarkierungen, Spielplatzmarkierungen, Schulehofmarkierungen, Straßenmarkierung, Bodenmarkierung, thermoplastische Markierungssysteme.

KONTAKT

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der IMS GmbH


§ 1 Geltungsbereich

Für die Rechtsbeziehungen (Lieferungen und Leistungen) zwischen Kunden und uns gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, sofern im Angebot nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.


§ 2 Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Wenn nicht anders vereinbart, halten wir uns an unsere Angebote 14 Tage gebunden. Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware und Rechnung entsprechen. Unsere Auftragsbestätigung ist für den Vertragsinhalt maßgeblich.

Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen, insbesondere Bedingungen des Käufers gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Sie werden auch nicht durch Schweigen oder unsere Lieferungen zum Vertragsinhalt.


§ 3 Rechnungsstellung, Preise und Zahlung

Für die Rechnungsstellung sind die Stückzahlen und die am Versandtag gültigen bzw. laut Auftragsbestätigung vereinbarten Preise maßgebend. Haben sich diese gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt innerhalb von 7 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Frachtrate beruhen oder auf der Erhöhung der Umsatzsteuer basieren.

Die Preise verstehen sich in Euro, soweit keine andere Vereinbarung schriftlich getroffen ist, einschließlich Verpackung, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungszugang, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind. Maßgeblich ist der Tag des Zahlungseingangs auf unserem Konto. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Käufers oder der Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Bei Zahlungsverzug sowie Umständen, welche die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers wesentlich beeinträchtigen, sind wir berechtigt für ausstehende Leistungen Vorauszahlungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir ferner berechtigt, Verzugszinsen bis zu 6 % p.a. über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz vom Rechnungsbetrag zu berechnen.


§ 4 Weiterverkauf

Verkauf oder Weitergabe der von uns gelieferter Produkte an Dritte im Ausland ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht gestattet. Unsere Verkaufspreise werden unter Beachtung diverser Faktoren individuell gestaltet. Bei unbefugter Weitergabe der Preise an Dritte behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.


§ 5 Verpackung, Lieferung und Lieferzeit

Die Verpackung untersteht dem pflichtgemäßen Ermessen des Verkäufers. Das benötigte Verpackungsmaterial unserer Produkte ist von der Rücknahme ausgeschlossen.

Lieferungen erfolgen ab Werk, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

Vereinbarte Liefertermine beziehen sich auf das Versanddatum der Ware. Vom Käufer genannte Termine und Lieferfristen sind
nur verbindlich, wenn wir ihm diese entweder angeboten oder schriftlich bestätigt haben. Dies gilt auch für Abruftermine. Ihre Einhaltung setzt die rechtzeitige Erfüllung der dem Käufer obliegenden Mitwirkungspflichten voraus, anderenfalls wird sich diese angemessen verlängern. Die Einhaltung von Terminen und Fristen steht unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist, ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft sofern der Käufer die Abnahme unberechtigt verweigert. Wird der Versand bzw. die Abnahme aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so werden ihm ab dem 30. Tag nach Meldung der Versand- und Abnahmebereitschaft die durch die Verzögerungen entstandenen Kosten berechnet.

Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer unter Ausschluss weiterer Rechte nach Ablauf einer von ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder im Falle einer von uns verschuldeten Fristüberschreitung Schadenersatz verlangen. Zu Teillieferungen sind wir bei gleichen Konditionen berechtigt, ohne dass der Tatbestand der Pflichtverletzung greift.

Ist die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höhere Gewalt, d.h. auf Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen und nicht von uns zu vertreten sind zurückzuführen, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Beginn und Ende derartiger Umstände werden von uns unverzüglich und schriftlich mittgeteilt. In diesem Fall kann der Käufer ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird.

Der Käufer kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung einer Teillieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat.

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers ist bei Sonderanfertigungen (individuelle Logos und Designs) ausgeschlossen.


§ 6 Mängelansprüche und Beanstandungen

Dem Käufer obliegt die sofortige Prüfung der gelieferten Ware auf Qualität, Eigenschaft und Einsatzzweck. Erforderlicherweise hat der Käufer eine Probeverlegung durchzuführen. Unterlässt er eine solche Prüfung, übernehmen wir keine Haftung.

Dem Kunden obliegt es, etwaige Beanstandungen hinsichtlich der Beschaffenheit oder Mängel der von uns gelieferten Ware innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt unter Angabe der Bestelldaten, der Rechnungs- und Chargennummer schriftlich bei uns zu melden. Mündliche Rügen gelten nicht. Sollten Mängel zum Zeitpunkt der Lieferung unentdeckt sein, können Rechte des Käufers nicht mehr geltend gemacht werden, wenn 3 Monate nach Auslieferung der Ware vergangen sind. Bei ordnungsgemäß erhobenen und begründeten Mängelansprüchen ist der Käufer berechtigt nach Umtausch der Ware zu verlangen.

Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

Eine Gewährleistung für nicht fach- und sachgemäße Verarbeitung unserer gelieferten Materialien wird nicht übernommen. Die richtige und erfolgreiche Anwendung unserer Erzeugnisse unterliegt nicht unserer Kontrolle.


§ 7 Haftung

Der Käufer kann nur in den Fällen und in dem Umfang Schadenersatz verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, in denen es in diesen Bedingungen ausdrücklich bestimmt ist; eine weitergehende Haftung von uns gleich aus welchem Rechtsgrund, auch wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen. Diese Einschränkung gilt nicht für unsere Haftung wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt, ebenso für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt diese auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

Der nachstehend geregelte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer bestehenden sowie künftigen Forderungen gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung.

Die von uns an den Auftraggeber gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.

Unser Eigentum erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehende neue Sache. Der Käufer stellt die neue Sache unter Ausschluss des eigenen Eigentumserwerbs für uns her und verwahrt sie für uns. Hieraus entstehen ihm keine Ansprüche gegen uns. Bei einer Verarbeitung unserer Vorbehaltsware mit Ware anderer Lieferanten, deren Eigentumsrechte sich ebenfalls auf die neue Sache erstrecken, erwerben wir zusammen mit diesem anderen Lieferanten unter Ausschluss eines Miteigentumsanteils des Käufers Miteigentum an der neuen Sache zu deren vollem Wert wie folgt:

a) Der Miteigentumsanteil entspricht dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Gesamtrechnungswert aller verarbeiteten Vorbehaltswaren.

b) Verbleibt ein vom Eigentumsvorbehalt zunächst nicht erfasster Restanteil, weil andere Lieferanten den Eigentumsvorbehalt nicht auf die Wertschöpfung durch den Käufer erstreckt haben, so erhöht sich unser Miteigentumsanteil um diesen Restanteil. Haben andere Lieferanten ihren Eigentumsvorbehalt ebenfalls auf diesen Restanteil ausgedehnt, so steht uns an ihm nur ein Anteil zu, der durch das Verhältnis der Vorbehaltsware zu den Rechnungswerten der mitverarbeiteten Ware dieser anderen Lieferanten bestimmt wird.

Der Käufer tritt bereits jetzt seine Forderung aus der Veräußerung von Vorbehaltsware aus unserem gegenwärtigen und künftigen Warenlieferungen mit sämtlichen Nebenrechten im Umfang des Eigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Bei Verarbeitung im Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des anteiligen Betrages für die mitverarbeitete Vorbehaltsware schon jetzt an uns abgetreten. Solange der Käufer seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ordnungsgemäß nachkommt, darf er über die in unserem Eigentum stehende Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen und die abgetretenen Forderungen selbst einziehen.

Bei Zahlungsverzug oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen und die Vorbehaltsware einvernehmlich zurückzunehmen. In der einvernehmlichen Zurücknahme der Kaufsache liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.


§ 9 Versand und Versicherung

Der Versand unserer Ware erfolgt mangels anderer Vereinbarung grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Werden hinsichtlich der Versandart / des Versandweges keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so bestimmen wir diese nach kaufmännischem Ermessen.

In der Regel erfolgt eine Auslieferung der bestellten Ware in einer Sendung, zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
Transportversicherungen aller Art, die über den allgemeinen Versicherungsschutz der Verkehrsträger hinausgehen, werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch sowie Kosten des Käufers vorgenommen.


§ 10 Schlussbestimmungen

Ergänzungen und Änderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und uns gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien ist der Sitz unseres Unternehmens.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nicht anwendbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.

Wir erheben und verarbeiten Daten ausschließlich für die Erfüllung unserer Verträge und behalten uns das Recht vor, soweit für die Vertragserfüllung notwendig, diese an Dritte (Versicherungen, Logistikunternehmen) zu übermitteln.

Stand Mai 2022